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Kleinklasse

Es besteht das Angebot der Kleinklasse (KK) für die obligatorische Schulzeit von der 4. bis zur 9. Klasse, in Ausnahmefällen auch für die 3. Klasse.

Zielgruppe

In der Kleinklasse werden Schulkinder mit Schwierigkeiten im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich unterrichtet, welche den schulischen Anforderungen der Regelklasse längerfristig nicht gewachsen sind.

Arbeitsweise

Die Arbeitsweise in der Kleinklasse entspricht den Grundsätzen einer heilpädagogischen Unterrichtsgestaltung. Die Lernbereiche orientieren sich am Lehrplan Volksschule des Kantons St. Gallen und an den individuellen Voraussetzungen der Schulkinder.

Rahmenbedingungen

Die Klassengrösse richtet sich nach Art. 27 des Volksschulgesetzes und umfasst 10 bis 15 Schulkinder. Der Heterogenität der Kleinklasse ist Rechnung zu tragen. Bei unterschiedlichen Klassen muss entsprechend geteilt werden. Die Lektionentafel der Kleinklasse der Primarstufe entspricht derjenigen der entsprechenden Regelklasse. Für die Oberstufe gilt die spezielle Lektionentafel der Kleinklasse; das Hauptziel liegt auf der beruflichen Integration. Die Klassenlehrpersonen, die in der Kleinklasse unterrichten, verfügen über ein Lehrdiplom und über eine zusätzliche heilpädagogische Ausbildung. Detaillierte Regelungen zum Einschulungsjahr können dem entsprechenden Konzept entnommen werden.

Vorgehen

Eine Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD) ist zwingend. Die Anmeldung an den SPD erfolgt durch die KLassenlehrperson in Absprache mit den Eltern vor dem 15. Januar (bei Verdacht auf eine Sonderschulbedürftigkeit muss die Anmeldung vor dem 15. Dezember erfolgen). Der Schulrat verfügt die Zuweisung zur Kleinklasse.