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Schulpflicht

Die obligatorische Schulzeit umfasst 11 Jahre. Der Kindergarten gehört auch dazu. Kinder, die bis zum 31. Juli das 4. Altersjahr vollendet haben, werden auf Beginn des neuen Schuljahres schulpflichtig. Sie treten in das erste Kindergartenjahr ein.

Auf der Homepage des Amtes für Volksschule des Kantons St. Gallen können Sie sich über weitere Themen informieren, wie zum Beispiel:

  • Auftrag der Volksschule
  • Aufbau der Volksschule
  • Schulbetrieb
  • Beurteilung
  • Zusammenarbeit Schule und Eltern
  • Fördernde Massnahmen
  • Privatschulen
  • Verwaltung und Beaufsichtigung der Schule